Innsbruck - Landeshauptmann Günther Platter (VP) will die drei abgelehnten Fälle von Missbrauchsopfern aus privaten Einrichtungen nochmals prüfen lassen. Dies erklärte er am Dienstag nach der Regierungssitzung. Die unabhängige Kommission habe sie nach den gleichen Kriterien bewertet, wie alle anderen Fälle. Es habe aber verschiedene Punkte gegeben, die nicht für eine Entschädigung gesprochen hätten.
Die Entscheidung sei unter anderem aufgrund der vorliegenden Polizeiprotokolle der Einvernahmen getroffen worden, erläuterte LHStv. Hannes Gschwentner (SP): „Von einer unabhängigen Kommission“. Zudem verwies Platter darauf, dass auch zwölf Fälle von Landeseinrichtungen abgelehnt worden seien, weil sie den Kriterien nicht entsprochen hätten. Soziallandesrat Gerhard Reheis (SP) soll sich diese drei Fälle aus Privateinrichtungen „noch einmal anschauen“.
Kritik von Dinkhauser, Grünen und FPÖ
Zuvor hatten Tirols Oppositionsparteien geschlossen Kritik an der Nichtberücksichtigung der drei Fällen aus Privateinrichtungen geübt. Der Landeshauptmann habe Wort zu halten und den Betroffenen die Entschädigungszahlungen zukommen zu lassen, forderte Fritz Dinkhauser. Der Grünen-Klubobmann Georg Willi ortete ein „gebrochenes Versprechen“: „Tirol hat das Geld dafür.“
Scharfe Kritik an Platter kam auch von FPÖ-Landesparteiobmann Gerald Hauser. „Ich verstehe diesen Rückzieher nicht. Platter hat den Opfern einen sehr schlechten Dienst erwiesen. Sie haben es nicht verdient, dass ein vollmundig gegebenes Versprechen nicht eingehalten wird“, kritisierte Hauser
Am 15. August hatte Platter in einer Ansprache auch Missbrauchsopfern von privaten Einrichtungen Entschädigungen versprochen. Falls diese Einrichtungen ihre Verantwortung den Opfern gegenüber nicht übernehmen würden, erklärte Platter, „dann garantiere ich hier und heute, dass das Land diese Entschädigung leistet“.
Bisher wurden insgesamt 1,2 Millionen Euro an 133 Personen ausbezahlt. Nach Bekanntwerden von Vorfällen in Einrichtungen der Heimerziehung richtete das Land eine Anlaufstelle für Opferschutz ein. Betroffene konnten sich vom 22. März 2010 bis Ende Juli 2011 bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft melden. (APA/TT.com)